Bava Batra 338

Kapitel 338

א אמר להו בעלמא כותבין שובר והכא היינו טעמא דדלמא אזיל בעל חוב וטריף מיניה דלוקח ואזיל איהו וטריף לקוחות ושובר גבי לקוחות ליכא
1 Er erwiderte ihnen: Sonst schreibe man wohl eine Quittung, hierbei aber ist zu berücksichtigen, der Gläubiger könnte gehen und den [späteren] Käufern [Grundstücke] wegnehmen, und die Käufer haben keine Quittung. —
ב סוף סוף לקוחות לאו אמרי דארעא הדרי
2 Aber schließlich wenden sich ja die Käufer an den Eigentümer des Grundstückes!? —
ג אדהכי והכי שמיט ואכיל פירי
3 Währenddessen ißt jener die Früchte.
ד אי נמי ללוקח שלא באחריות
4 Ober auch, es können Käufer ohne Haftung sein. —
ה אי הכי שטרי הלואה נמי
5 Demnach sollte dies auch von Schuldscheinen gelten!? —
ו התם דזוזי מסיק אמרי פייסיה בעל חוב בזוזי הכא דארעא מסיק מידע ידעי דמאן דמסיק ארעא בזוזי לא מפייס
6 Bei diesen, wo er Geld fordert, kann der Schuldner ihn mit Geld abfinden, bei jenen aber fordert er von ihm das Grundstück, und es ist bekannt, wer ein Grundstück fordert, lasse sich nicht mit Geld abfinden.
ז אמר מר חוץ מן האחריות שבו היכי כתבינן אמר רב נחמן דכתבי הכי שטרא דנן דלא למיגבי ביה לא ממשעבדי ולא מבני חרי אלא כי היכי דתיקום ארעא בידיה דלוקח
7 Der Meister sagte: Mit Ausnahme der Haftungsklausel. Wie schreibe man [die Urkunde]? R. Naḥman erwiderte: Man schreibe sie wie folgt: Dieser Schein soll nicht zur Ersatzforderung dienen, weder von veräußerten noch von freien Gütern, sondern nur dazu, daß das Grundstück im Besitze des Käufers verbleibe.
ח אמר רפרם זאת אומרת אחריות טעות סופר הוא טעמא דכתב ליה הכי הא לא כתב ליה הכי גבי
8 Raphram sagte: Hieraus ist zu entnehmen, daß [das Fehlen der] Haftungsklausel ein Irrtum des Schreibers ist; dies gilt nämlich nur von dem Falle, wenn es darin geschrieben ist, wenn aber nicht, kann er [Ersatz] einfordern.
ט רב אשי אמר אחריות לאו טעות סופר הוא ומאי חוץ מאחריות שבו דלא כתיב ביה אחריות
9 R. Aši sagte: [Das Fehlen der] Haftungsklausel ist kein Irrtum des Schreibers, und unter ‘mit Ausnahme der Haftungsklausel’ ist zu verstehen, man schreibe darin keine Haftungsklausel.
י ההיא איתתא דיהבה ליה זוזי לההוא גברא למיזבן לה ארעא אזל זבן לה שלא באחריות אתיא לקמיה דרב נחמן
10 Einst gab eine Frau einem Geld, daß er für sie ein Grundstück kaufe; da ging er und kaufte ihr eines ohne Haftung. Als sie hierauf vor R. Naḥman kam,
יא אמר ליה לתקוני שדרתיך ולא לעוותי זיל זבנה מיניה שלא באחריות והדר זבנה ניהלה באחריות:
11 sprach er zu ihm: Sie hat dich zur Nutzbringung beauftragt und nicht zur Schädigung; geh, kaufe du es von ihm ohne Haftung und verkaufe es ihr mit Haftung.
יב רשב"ג אומר הנותן מתנה לחבירו והחזיר לו את השטר חזרה מתנתו וחכ"א מתנתו קיימת: מאי טעמא דרשב"ג אמר רב אסי נעשה כאומר לו שדה זו נתונה לך כל זמן שהשטר בידך
12 «Ebenso sagte R. Šimo͑n b. Gamliél, wenn jemand einem ein Geschenk gegeben hat und dieser ihm die Urkunde zurückgibt, sei die Schenkung aufgehoben; die Weisen sagen, die Schenkung bleibe bestehen.» Was ist der Grund des R. Šimo͑n b. Gamliél? R. Asi erwiderte: Es ist ebenso, als würde er zu ihm gesagt haben: dieses Feld sei dir geschenkt, solange du die Urkunde in der Hand hast.
יג מתקיף לה רבה אי הכי נגנב או אבד נמי
13 Raba wandte ein: Demnach sollte dies auch von dem Falle gelten, wenn [die Urkunde] gestohlen worden oder abhanden gekommen ist!?
יד אלא אמר רבה באותיות נקנות במסירה קמיפלגי רשב"ג סבר אותיות נקנות במסירה ורבנן סברי אין אותיות נקנות במסירה
14 Vielmehr, erklärte Raba, sie streiten darüber, ob Schriftstücke durch Übergabe geeignet werden. R. Šimo͑n b. Gamliél ist der Ansicht, Schriftstücke werden durch Übergabe geeignet, und die Rabbanan sind der Ansicht. Schriftstücke werden durch Übergabe nicht geeignet.
טו ת"ר הבא לידון בשטר ובחזקה נידון בשטר דברי רבי רשב"ג אומר בחזקה
15 Die Rabbanan lehrten: Wenn jemand sich auf einen Schein und auf die Ersitzung beruft, so ist der Schein entscheidend — so Rabbi; R. Šimo͑n b. Gamliél sagt, die Ersitzung sei entscheidend.
טז במאי קמיפלגי כי אתא רב דימי אמר באותיות נקנות במסירה קא מיפלגי
16 Worin besteht ihr Streit? Als R. Dimi kam, sagte er, sie streiten darüber, ob Schriftstücke durch Übergabe geeignet werden.